Schwarzarbeit

Wir kämpfen gegen die Schattenwirtschaft. Damit in Ihrem Betrieb nicht die Lichter ausgehen.

Schwarzarbeiter sind eine Bedrohung für jeden Handwerksbetrieb. Selbstverständlich, dass wir als Kreishandwerkerschaft der Schattenwirtschaft den Kampf angesagt haben. Mit Nachdruck sorgen wir dafür, dass Geldbußen und Zwangsgelder verhängt sowie Betriebsschließungen durchgeführt werden können. – Was wir tun?  

  • Wir gehen jedem Hinweis aus dem Mitgliederkreis oder der Bevölkerung nach.
  • Wir übergeben aufbereitetes Belastungsmaterial den zuständigen Ordnungsämtern.
  • Wir überwachen die eingeleiteten Bußgeldverfahren.

Was können Sie tun? Uns Ihren Verdacht melden:

Kreishandwerkerschaft
Stichwort: Schwarzarbeit
Klosterstraße 73-75
40211 Düsseldorf

E-Mail: info@kh-duesseldorf.de
Telefon: 0211 367 07 33
Telefax: 0211 367 07 33


Kontaktadresse des Ordnungsamtes der Stadt Düsseldorf:

Ordnungsamt
Abteilung 32/5
Brinckmannstraße 8-10
40200 Düsseldorf

Telefon: 0211 899 50 07
Telefax: 0211 892 93 87
E-Mail: schwarzarbeit@stadt.duesseldorf.de

Aufgrund der häufigen Außendiensttätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie sich auch mit der Leitstelle des Ordnungs – und Servicedienstes (Telefon: 0211 899 40 00) in Verbindung setzen.


Regierung online: Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit am 12. Juli zugestimmt. Damit kann das Gesetz zum 1. August in Kraft treten.

Der Bundestag hat am 28. Juni 2002 dem Gesetz der Bundesregierung zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit zugestimmt. Vorausgegangen war die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 27. Juni 2002 auf einen Kompromiss bei dem von der Bundesregierung ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf.

Illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch schädigen im erheblichen Maße die Volkswirtschaft. Durch den unfairen Wettbewerb werden viele Unternehmen in ihrer Existenz bedroht. Sie können im Preiskampf gegen die oft erheblich preiswerteren illegalen Anbieter nicht bestehen. Diese Wettbewerbsverzerrung zwischen legaler und illegaler Arbeit zerstört legale Arbeitsplätze beziehungsweise verhindert neue Arbeitsplätze. Daher ist die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, die einen entsprechenden Gesetzentwurf am 19. Dezember 2001 beschlossen hatte.

Die wichtigsten Regelungen sind:

Im Baubereich haften künftig Generalunternehmen, wenn von ihnen direkt beauftragte Subunternehmer keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Für Subunternehmer der zweiten Stufe (Subsubunternehmer) haftet der Generalunternehmer nur dann, wenn er einen Strohmann als ersten Subunternehmer zwischengeschaltet hat.

Unternehmer, die gegen die Vorschriften illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit verstoßen, können bis zu drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Zudem müssen Unternehmen, die illegal Ausländer beschäftigen mit höheren Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro rechnen. Dazu wurden der Bußgeldrahmen und die Straftatbestände erweitert.

Hindernisse in der Zusammenarbeit von Behörden, die an der Bekämpfung illegaler Beschäftigung beteiligt sind, werden abgebaut. Zukünftig werden auch Sozialhilfeträger und Behörden, die für Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz zuständig sind, sich an der Bekämpfung illegaler Beschäftigung beteiligen.

Außerdem wird der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden verbessert. Im Steuerrecht werden die Finanzbehörden verpflichtet, die Bekämpfungsbehörden von Verhältnissen des Steuerpflichtigen zu unterrichten, soweit dies für die Bekämpfung illegaler Beschäftigung erforderlich ist.

Nachdem der Bundesrat dem Gesetzentwurf am 12. Juli 2002 zugestimmt hat, kann das Gesetz wie vorgesehen zum 1. August 2002 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 12.07.2002